Präsident
- Univ.-Prof. Dr. phil. Klaus Bengler
- Technische Universität München
- Lehrstuhl für Ergonomie
- Boltzmannstraße 15, D-85748 Garching bei München
-
Vizepräsidenten
- Univ.-Prof. Dr. phil. habil. Oliver Sträter
- Universität Kassel
- Fachgebiet Arbeits- und Organisationspsychologie
- Heinrich-Plett-Straße 40, D-34132 Kassel
-
- Univ.-Prof. Dr.-Ing. Barbara Deml
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Institut für Arbeitswissenschaft und Betriebsorganisation
- Kaiserstr. 12, D-76131 Karlsruhe
-
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
- PD Dr. Matthias Jäger
- Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund – IfADo
- Fachbereich Ergonomie
- Ardeystraße 67, D-44139 Dortmund
-
Weitere Vorstandsmitglieder
- Dir. u. Prof. Dr. phil. Lars Adolph
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Fachbereich 2: Produkte und Arbeitssysteme
- Friedrich-Henkel-Weg 1-25, D-44149 Dortmund
-
- Prof. Dr.-Ing. Johannes Brombach
- Hochschule München (HM)
- Arbeitswissenschaften und angewandte Ergonomie
- Lothstr. 34, D-80335 München
-
- apl. Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. paed. Annette Hoppe
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
- Lehrstuhl für Arbeitswissenschaft, Lehrgebiet Arbeitswissenschaft/Arbeitspsychologie
- Siemens-Halske-Ring 14, D-03046 Cottbus
-
- Univ.-Prof. Dr.-Ing. Karsten Kluth
- Universität Siegen
- Institut für Produktionstechnik, Fachgebiet Arbeitswissenschaft/Ergonomie
- Paul-Bonatz-Str. 9-11, D-57068 Siegen
-
- PD Dr. Marino Menozzi Jaeckli
- ETH Zürich
- Innovations- und Technologiemanagement SEC C 2
- Scheuchzerstrasse 7, CH-8092 Zürich
-
- Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Kai Schweppe
- Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V.
- Arbeitspolitik Südwestmetall
- Löffelstraße 22-24, D-70597 Stuttgart
-
- Daniela Tieves-Sander
- IG Metall
- Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz
- Wilhelm-Leuschner-Str. 79, D-60329 Frankfurt am Main
-
- Dipl.-Ing. Michael Wichtl
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
- Fachgruppe Ergonomie
- Adalbert-Stifter-Straße 65, A-1200 Wien
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Geschäftsstelle
- Simone John
- Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V. (GfA)
- Ardeystraße 67, D-44139 Dortmund
-
Wer kann Mitglied werden?
Ordentliches Mitglied der GfA kann jede Person werden, die sich in der Arbeitswissenschaft qualifiziert hat. Die GfA ist also offen für verschiedene Berufsgruppen. Durch die Mitgliedschaft ermäßigen sich die Kongressgebühren bei GfA-Tagungen beträchtlich. Die Mitgliedschaft kann erworben werden, nachdem zwei Mitglieder der Gesellschaft auf einem entsprechenden Antrag gebürgt haben und die Mitgliederversammlung, nach Vorschlag des Vorstandes, zugestimmt hat.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 150,- Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird ein „YoungScientist-Tarif“ in Höhe von 75,- EUR für junge Wissenschaftler aus dem Hochschulbereich (max. 6 Jahre oder bis zur Promotion) angeboten. Der Bezug der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft (ZfA) ist jeweils in die Mitgliedschaft inkludiert. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres wird der zu zahlende Betrag auf momentan 50,- Euro für den Bezug der ZfA reduziert.
Fördernde Mitgliedschaft in der GfA durch Personen oder Institutionen ist willkommen. Die fördernden Mitglieder bilden den Förderkreis der GfA. Er hat das Ziel, die Aktivitäten der GfA, insbesondere die Durchführung der Kongresse, zu unterstützen.
Korporative Mitglieder sind Organisationen, die berechtigt sind, Teilnehmer aus ihrem Hause zum reduzierten Mitgliedertarif zu den GfA-Veranstaltungen „Frühjahrskongress“ sowie „Herbstkonferenz“ anzumelden. In die Mitgliedschaft inkludiert ist ebenfalls der Bezug der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung nach Vorschlag des Vorstands und nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt. Die Organisationen sind berechtigt, pro 500,- Euro Jahresbeitrag zu den GfA-Tagungen drei Teilnehmer aus ihrem Hause zum Mitgliedertarif zu entsenden.
Förderndes Mitglied kann jede an der Arbeitswissenschaft interessierte natürliche oder juristische Person werden. Die Aufnahme fördernder Mitglieder erfolgt durch den Vorstand. Sie bilden in ihrer Gesamtheit den Förderkreis, der die Gesellschaft in ihren Aufgaben unterstützt.
Wie kann man Mitglied werden?
Wenn Sie an der Mitgliedschaft interessiert sind, sollten Sie zunächst einen Blick in die Satzung werfen. Wenden Sie sich dann bitte an die Geschäftsstelle der GfA, die Ihnen das Formular für das Aufnahmegesuch, das Mitgliederverzeichnis und ein Exemplar der Satzung zusenden wird. Sie können das Formular für das Aufnahmegesuch aber auch hier direkt als PDF-Datei erhalten und an die Geschäftsstelle senden.
Bericht zum 64. Arbeitswissenschaftlichen Kongress vom 21. – 23. Februar 2018, Frankfurt am Main
Herausgegeben von der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Dortmund: GfA-Press, 2018
ISBN 978-3-936804-24-9
NE: Gesellschaft für Arbeitswissenschaft: Jahresdokumentation
Als Manuskript zusammengestellt. Diese Jahresdokumentation ist nur in der Geschäftsstelle (s. u.) erhältlich.
Alle Rechte vorbehalten.
© GfA-Press, Dortmund
Schriftleitung: Matthias Jäger
im Auftrag der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V. ist es nicht gestattet, den Kongressband oder Teile daraus in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) zu vervielfältigen.
Die Verantwortung für die Inhalte der Beiträge tragen alleine die jeweiligen Verfasser; die GfA haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
USB-Print: Prof. Dr. Thomas Heupel, FOM Prorektor Forschung
Screendesign und Umsetzung
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